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Bürozeiten

Unsere Rezeption ist besetzt:

 

Mo - Fr:   9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Mo - Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr  

Behandlungen finden natürlich auch außerhalb dieser Zeiten statt.

 

Tel:  06095 - 998646

Mit einem Klick auf's Bild finden Sie uns

Behandlungsbeginn und Therapieunterbrechung

Alles ist vergänglich. Auch Ihre Verordnung.

Innerhalb 28 Tagen verliert sie ihre Gültigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Verordnung an uns wenden.

Was bringen Sie mit?

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte

  • Ihre Heilmittelverordnung
  • Ihre Versichertenkarte
  • ggf. Befreiungsausweis
  • etwaige ärztliche Befunde, Röntgen- CT- oder MRT Bilder etc. mit

Zu allen Terminen bringen Sie bitte ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mit.

Falls Sie sich ohne ärztliche Verordnung untersuchen und behandeln lassen möchten, geht dies ohne Problem auf der Basis privater Abrechnung.

Der Eigenanteil

Falls Sie nicht von der Zuzahlung für Heilmittel befreit sind, fällt für jede Heilmittelverordnung ("Rezept") ein Eigenanteil an.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Zehn Euro Rezeptgebühr
  2. Zehn Prozent des Gesamtwertes der Verordnung

Wir als Heilmittelerbringer sind gesetzlich verpflichtet den Eigenanteil von Ihnen zu kassieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Eigenanteil grundsätzlich zu Beginn der Behandlung in Empfang nehmen.

Termin versäumt?

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden zuvor ab.

Versäumte, nicht abgesagte Termine stellen wir privat in Rechnung, sofern wir den Termin nicht anderweitig vergeben können.

Bedenken Sie bitte, dass sonst nicht nur uns ein echter Verlust entstehen würde, sondern auch ein anderer Patient vielleicht auf genau diesen Termin gewartet hat.

Rezeptprüfung

Wir sind als Heilmittelerbringer gesetzlich verpflichtet, die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung ("Rezept") auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.  Manche Krankenkassen scheinen diese Prüfpflicht dafür zu nutzen, Leistungen bei angeblichen Formfehlern zu kürzen. Deshalb müssen wir leider jede Verordnung bis ins kleinste Detail prüfen und gegebenenfalls vom ausstellenden Arzt korrigieren lassen.

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